Markennews

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Frei wählbare Namen für Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften

Auf Grund der Revision des Firmenrechts können neu auch die Namen für die Firmen der erwähnten Rechtsformen – wie z.B. bei einer AG – seit 1. Juli 2016 frei gewählt werden. Diese Anpassung war überfällig. Bis anhin musste der Name z.B. bei einer Übernahme durch andere Gesellschafter geändert und der geschaffene immaterielle Wert eines bekannten Namens abgeschrieben werden. Neu kann für die drei erwähnten Rechtsformen auch ein Fantasiebegriff gewählt werden. Die Rechtsform muss zwingend Bestandteil der Firma sein. Die zulässigen Abkürzungen lauten KIG, KmG und KmAG. Eine Anpassungspflicht für bestehende KIG, KmG und KmAG besteht nicht.

PDF Anleitung und Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Bildung und Prüfung von Firmen und Namen

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